Teilnahmebedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am SCC EVENTS Bambini-Challenge Wettbewerb

§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich

(1) Der Wettbewerb unter dem Motto "Bambini-Challenge" wird von der SCC EVENTS GmbH, Olympiapark Berlin, Hanns-Braun-Str. / Adlerplatz, 14053 Berlin (nachfolgend "SCC" oder "wir") veranstaltet. Der Wettbewerbszeitraum beginnt am 03.08.2020 und endet am 31.10.2020. Einsendeschluss der Beiträge ist der 31.10.2020.

(2) Mit der Teilnahme an der Bambini-Challenge erkennen die Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kinder diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Die Teilnahmebedingungen sind auch abrufbar unter https://www.bambini-laufserie.de/kontakt/teilnahmebedingungen-agb.html

§ 2 Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt ist jedes Kind, das mindestens 1 Jahr und maximal 10 Jahre alt ist.

(2) Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Die Teilnahme sowie die Gewinnchancen sind unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen der SCC EVENTS GmbH.

(3) Nicht teilnehmen dürfen Mitarbeiter der SCC EVENTS GmbH und deren Angehörige.

(4) Voraussetzung für die Teilnahme der Kinder ist die schriftliche Bestätigung des/der Erziehungsberechtigten.

§ 3 Anmeldung – Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an der Bambini-Challenge erfolgt durch die postalisch Zusendung des Beitrags (gemaltes Bild, Foto des Aktionsparcours, Bild vom gebastelten Beitrag, etc.) und des ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeformulars an:

SCC EVENTS

Stichwort "Bambini-Challenge"

Hanns-Braun-Straße/Adlerplatz

14053 Berlin

Anmeldungen per E-Mail oder Fax werden nicht angenommen. Eventuelle Portokosten tragen die Einsendenden.

(2) Jedes Kind kann nur mit einem Bild angemeldet werden. Die Beiträge müssen der altersgemäßen Kreativität des Kindes entsprechen. Kann die Nachbildung einer Internet- oder anderen Vorlage (Plagiat) nachgewiesen werden, scheidet das Bild aus der Verlosung aus. Mit der Einsendung wird bestätigt, dass der Beitrag vom Kind selbst gestaltet wurde und frei von Rechten Dritter ist. Die Erziehungsberechtigten garantieren, dass sie keine Inhalte versenden werden, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Sollte für die Übertragung die Zustimmung Dritter erforderlich sein, erklären die Erziehungsberechtigten, dass diese Zustimmung vorliegt.

(3) Die Erziehungsberechtigten stellen SCC von Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, frei, die im Zusammenhang mit Bildern resultieren, die die Erziehungsberechtigten eingesendet haben. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, SCC von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

(4) Die Bilder werden nicht zurückgeschickt und können durch SCC EVENTS nach dem Wettbewerb archiviert, ausgestellt oder vernichtet werden.

§ 4 Siegerauswahl und Präsentation

(1) Die Auswahl der Siegerbeiträge erfolgt per Los durch Mitarbeiter_innen der SCC EVENTS GmbH. Sie erfolgt nach den Altersgruppen 1-3 Jahre, 4-5 Jahre, 6-7 Jahre und 8-10 Jahre. Die Erziehungsberechtigten der Siegerkinder werden von den Beschäftigten der SCC per E-Mail oder Anruf informiert und erhalten für ihr Kind einen Sachpreis, der nach Abstimmung der relevanten Daten hergestellt und durch die SCC per Post versendet wird. Die SCC EVENTS wird zu diesem Zweck diese Daten abfragen: Vollständige Adresse, ggf. Kleidergröße, Formulierung Wunschdruck. Der Gewinn ist weder austausch- noch übertragbar. Eine Barauszahlung ist ebenso ausgeschlossen.

(2) Durch das postalische Zusenden eines Bildes und mit dem Akzeptieren der Teilnahmebedingungen räumen die Erziehungsberechtigten für ihr Kind der SCC ein unentgeltliches, einfaches, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an diesen Bildern zu werblichen und kommunikativen Zwecken im Zusammenhang mit der Bambini Challenge ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Bilder online auf der Bambini-Webseite und auf Social-Media-Plattformen (z. B. Facebook, Twitter, YouTube und Instagram) zu vervielfältigten, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben bzw. öffentlich zugänglich zu machen. Die SCC ist berechtigt, die Bilder dafür zu bearbeiten.

(3) Die Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kinder verzichten für ihre Kinder ausdrücklich auf das Recht der Urhebernennung im Zusammenhang mit der Bambini-Challenge.

(4) Mit den Bildern können bei Vorliegen einer gültigen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten der Vorname und das Alter der Gewinnerkinder veröffentlicht werden.

§ 5 Datenschutz

Die bei Anmeldung von den Erziehungsberechtigten angegebenen personenbezogenen Daten werden von SCC nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der "Bambini-Challenge" verarbeitet. Daten von teilnehmenden Kindern (Vorname und Alter) werden nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.bambini-laufserie.de/files/events/bambini-laufserie/datenschutzhinweise-bambini-challenge.html

§ 6 Abschließende Bestimmungen

(1) Die SCC behält sich vor, Kinder von der Teilnahme an der Bambini Challenge bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen auszuschließen. Dies gilt auch, wenn sich Kinder unredlicher Hilfsmittel bedienen oder den Wettbewerb in anderer unlauterer Weise zu beeinflussen versuchen.

(2) Die SCC behält sich ferner das Recht vor, die Bambini-Challenge ganz oder teilweise abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn die Gewinnermittlung nicht geordnet vonstattengehen kann, so etwa bei technischen oder rechtlichen Hindernissen.

(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.