Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an SCC EVENTS Schul- & Jugend-Läufen

 

Gender-Hinweis

 

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde von uns entweder die männliche oder weibliche Form oder sonstige geschlechtsabhängige Identität von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts.

 

 

§ 1 Anwendungsbereich - Geltung

 

(1) Veranstalter bzw. Ausrichter der SCC EVENTS Schul- & Jugend – Laufveranstaltungen ist der Sport-Club Charlottenburg e.V., Waldschulallee 34, 14055 Berlin (AG Charlottenburg VReg.-Nr. 366Nz), der sich der SCC EVENTS GmbH, Olympiapark Berlin, Hanns-Braun-Straße/Adlerplatz, 14053 Berlin (nachstehend „SCC EVENTS GmbH“) mit der Umsetzung bedient und die insoweit vom Veranstalter bevollmächtigt und auch zur Abgabe und zum Empfang bindender Erklärungen im eigenen Namen ermächtigt ist. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen und sind auf die Besonderheit minderjähriger Teilnehmer zugeschnitten.

 

(2) Diese Teilnahmebedingungen sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und den jeweiligen Erziehungsberechtigten der Teilnehmer. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer bzw. derer Erziehungsberechtigten erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

 

(3) Sämtliche Erklärungen der jeweiligen Erziehungsberechtigten eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die SCC EVENTS GmbH zu richten.

 

 

§ 2 Teilnahmebedingungen - Sicherheitsmaßnahmen

 

(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat, Grundvoraussetzung für die Teilnahme von Minderjährigen ist die jeweilige Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

 

(2) Die Teilnahme unter Verwendung von Sportgeräten, insbesondere Inlineskates oder anderer Geräte, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, ist untersagt bzw. müsste vom Veranstalter ausdrücklich zugelassen werden. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.

 

(3) Die jeweiligen Erziehungsberechtigten jedes Teilnehmers sind verpflichtet, die gesundheitlichen Voraussetzungen des Teilnehmers zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen.

 

(4) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn oder während der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den jeweiligen Erziehungsberechtigten des Teilnehmers nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

 

 

§ 3 Anmeldung – Vertragsschluss-Zahlungsbedingungen

 

(1) Die Anmeldung muss per Online-Anmeldung im Internet auf der Homepage von SCC EVENTS oder am Veranstaltungstag und –ort schriftlich auf einem gesondert vom Veranstalter bzw. der Senatsverwaltung gestellten Formular erfolgen. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per „electronic mail“ werden nicht angenommen.

 

(2) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die jeweiligen Erziehungsberechtigten des Teilnehmers bei der Online-Anmeldung durch ausdrückliches Zustimmen oder durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Teilnahmebedingungen anerkennen. Bei Schulanmeldungen durch Lehrkräfte, muss den Schulen die Einverständniserklärung der Eltern vorliegen und bei Bedarf vorzeigbar sein. Für Vertragsschluss und Startberechtigung muss der Teilnehmerbeitrag beim Veranstalter eingegangen sein und die jeweiligen Erziehungsberechtigen bzw. Lehrkräfte des Teilnehmers die Anmeldebestätigung oder Startnummer erhalten haben.

 

(3) Der Veranstalter versendet oder übergibt an die jeweiligen Erziehungsberechtigten oder Lehrkräfte des Teilnehmers nach Erhalt der Anmeldung eine Anmeldebestätigung bzw. bei der Anmeldung vor Ort eine Startnummer. Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Teilnehmer unberücksichtigt zu lassen oder auszuschließen, der mit der Zahlung des Teilnehmerbeitrages bei dieser oder anderen Veranstaltungen und/oder evtl. Zusatzleistungen in Verzug ist. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn durch die jeweiligen Erziehungsberechtigten oder Lehrkräften bei der Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht wurden.

 

(4) Die Teilnahme bzw. Startberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ebenfalls nicht übertragbar. Jeder Teilnehmer kann nur einmal angemeldet werden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert, d.h. bei einer doppelten Anmeldung von ein und derselben Person besteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.

 

(5) Zahlungen können bei der Online-Anmeldung bei der Startnummernausgabe bar oder per Kreditkarte erfolgen. Bei Zahlung mit Kreditkarte können nur die Kartenfirmen VISA, Eurocard/ Mastercard und American Express akzeptiert werden. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei persönlicher Anmeldung während der Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen oder vor Ort kann die Zahlung in bar oder per Kreditkarte geleistet werden.

 

§ 4 Startunterlagen

 

(1) Die jeweiligen Erziehungsberechtigten oder Lehrkräfte erhalten die Startunterlagen bei der Startunterlagenausgabe auf dem Veranstaltungsgelände gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und/oder eines gültigen Lichtbildausweises. Sind die Erziehungsberechtigten verhindert, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten, volljährigen Person abgeholt werden. Lehrkräfte müssen sich über ihre Schule oder Dienstausweise legitimieren. Die Unterlagen werden nicht zugesandt.

 

(2) Jeder Erziehungsberechtigte oder jede Lehrkraft ist verpflichtet, die Startunterlagen des Teilnehmers, die er bei der Startunterlagenausgabe erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

 

 

§ 5 Rückerstattung

 

(1) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt die jeweiligen Erziehungsberechtigen oder Lehrkraft vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter oder wird der Teilnehmer disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers.

 

(2) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet keine Erstattung statt.

 

(3) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder spätestes Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung der betroffenen Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

 

 

 

§ 6 Haftungsausschluss

 

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

 

(2) Der Veranstalter haftet nicht für wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögenschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Die Haftungsbeschränkungen beziehen sich auf unmittelbare Schäden wie auch Folgeschäden.

 

(3) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen gehalten, Änderungen in der Durchführung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Erstattungs- und/oder Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer bzw. den jeweiligen Erziehungsberechtigten.

 

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Für Teilnehmer mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird veranstalterseits keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen. Es obliegt den jeweiligen Erziehungsberechtigten des Teilnehmers, dessen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer, vertreten durch die jeweiligen Erziehungsberechtigten oder Lehrkräfte, verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

 

(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmers durch vom Veranstalter beauftragte Dritte; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

 

(6) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern von den jeweiligen Erziehungsberechtigten oder Schulen des Teilnehmers selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache der jeweiligen Erziehungsberechtigten oder Schulen des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadensersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

 

 

§ 7 Datenerhebung und -verwertung

 

(1) Die bei Anmeldung von den jeweiligen Erziehungsberechtigten oder Lehrkraft angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten.

 

(2) Die jeweiligen Erziehungsberechtigten des Teilnehmers sind darüber informiert, dass die SCC EVENTS GmbH die im Rahmen der von ihm als Teilnehmer besuchten Veranstaltung von ihr oder von beauftragten Foto- oder Videodienstleistern erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers kostenfrei zur Berichterstattung zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt verbreiten und öffentlich zur Schau stellt und die Fotografien, offline und online, sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung und Presseveröffentlichungen u.ä. verwenden wird. Die jeweiligen Erziehungsberechtigten des Teilnehmers verzichten hierbei auf die Namensnennung des Teilnehmers.

 

 

(3) Die jeweiligen Erziehungsberechtigten des Teilnehmers können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus Abs. 2 einlegen. Der Widerspruch ist zu richten an: datenschutz@scc-events.com Weiterführende Informationen sind den Datenschutzhinweisen zu entnehmen.

 

 

§ 8 Widerrufsrecht

 

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

 

 

§ 9 Disqualifikation, Ausschluss von der Veranstaltung und Startverbote

 

Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise weitergegeben, durch falsche Angaben erschlichen oder verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen und es können ggf. Startverbote für die Zukunft ausgesprochen werden. Eine Disqualifikation oder ein Startverbot kann auch bei grob unsportlichem Verhalten oder bei wiederholt oder wesentlich unplausiblen Durchgangszeiten oder Zahlungsrückständen erfolgen.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen der SCC EVENTS GmbH direkt oder entsprechend.

 

 

Februar 2019