Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an SCC EVENTS Sportveranstaltungen

 

 

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

 

(1) Die SCC EVENTS Laufveranstaltungen werden - sofern ein/e Teilnehmer*in mit Startpass von einem Mitgliedsverein des DLV teilnimmt - nach den Bestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) und der International Association of Athletics Federations (IAAF) unter Aufsicht des Berliner und Brandenburger Leichtathletik-Verbandes durchgeführt. Für Teilnehmer*innen, die nicht Mitglied eines im DLV organisierten Vereins sind und keinen Startpass haben, werden die Veranstaltungen entsprechend der vorgenannten Regeln durchgeführt. Für Skate- Veranstaltungen werden die Bestimmungen des Deutschen Rollsport- und Inline Verband e.V. (DRIV) umgesetzt. Veranstalter der SCC EVENTS Laufveranstaltungen ist der Sport-Club Charlottenburg e.V., Waldschulallee 34, 14055 Berlin (AG Charlottenburg VReg.-Nr. 366Nz), der sich der SCC EVENTS GmbH, Olympiapark Berlin, Hanns-Braun-Straße/Adlerplatz, 14053 Berlin (nachstehend „SCC EVENTS GmbH“) mit der Umsetzung bedient und die insoweit vom Veranstalter bevollmächtigt und auch zur Abgabe und zum Empfang bindender Erklärungen im eigenen Namen ermächtigt ist.

 

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer*in. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer*innen erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

 

(3) Sämtliche Erklärungen eines/r Teilnehmers/*in gegenüber dem Veranstalter sind an die SCC EVENTS GmbH zu richten.

 

 

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

 

(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat und keinem Startverbot unterliegt. Die Teilnahme unter Verwendung anderer Sportgeräte als Rennrollstühlen (pushrim-Modell), Handbikes, Inlineskates oder Rollschuhen, ist nicht gestattet. Der/die Teilnehmer*in muss höchstpersönlich starten und in der Lage sein, die Strecke aus eigener Kraft zu bewältigen.

 

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern/*innen vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer*innen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung oder Startverbote auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern/*innen nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des/der Teilnehmers/*in diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

 

 

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

 

(1) Die Anmeldung muss schriftlich auf einem gesondert bei der SCC EVENTS GmbH anzufordernden Formular oder per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular” im Internet erfolgen. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per „electronic mail” werden nicht angenommen.

 

(2) Zahlungen können per einmaligem SEPA Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgen. Bei Zahlung mit Kreditkarte können nur die Kartenfirmen VISA, Eurocard/Mastercard und American Express akzeptiert werden. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei persönlicher Anmeldung während der Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen kann die Zahlung auch in bar geleistet werden.

 

(3) Der Veranstalter versendet bei ausgewählten Veranstaltungen nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des zur Abdeckung des Organisationsaufwandes erhobenen Teilnehmerbeitrages etwa 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung über die SCC EVENTS GmbH einen Startpass unter Zuweisung einer vorläufigen Startnummer an den/die Teilnehmer*in. Die Startnummer muss persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises abgeholt werden. Der Veranstalter behält sich vor, eine/n Teilnehmer*in jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen oder ein Startverbot zu verhängen, wenn diese/r entweder bei seiner/ihrer Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner/ihrer sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er/sie einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der/die Teilnehmer*in nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

 

(4) Die Teilnahme bzw. Startberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ebenfalls nicht übertragbar.

 

(5) Tritt ein/e gemeldete/r Teilnehmer*in ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er/sie vorher seine/ihre Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter oder wird disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Teilnehmerbeitrages. Sofern dem/r Teilnehmer*in ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den/die Teilnehmer*in entfallenden anteiligen, bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem/der Teilnehmer*in der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

 

(6) Wird im zeitlichen Zusammenhang mit dem BERLIN-MARATHON bzw. mit dem Berliner Halbmarathon dem/der Teilnehmer*in bei einer für ihn/sie kostenfreien sportärztlichen Sondersprechstunde im Rahmen der diese Veranstaltungen begleitenden Messe von der Teilnahme aus sportmedizinischen Gründen abgeraten, so wird ihm/ihr gegen Rückgabe der Startnummer ein Gutschein für einen Teilbetrag des Teilnehmerbeitrages ausgestellt, der nur persönlich und nur im Folgejahr der entsprechenden Veranstaltung eingelöst werden kann.

 

(7) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den/die Teilnehmer*in entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem/der Teilnehmer*in der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

 

(8) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer*innen und/oder spätestes Anmeldedatum) fest, der in der Ausschreibung der betroffenen Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

 

(9) Ein Disziplinwechsel (z.B.: Umbuchung auf längere oder kürzere Strecken) innerhalb derselben Veranstaltung ist vorbehaltlich freier Kapazitäten und behördlicher Genehmigungen für bereits angemeldete Teilnehmer*innen kostenpflichtig möglich. Dann ist jeweils der Differenzbetrag zu dem zum Zeitpunkt der Umbuchung geltenden, ggf. höheren Teilnehmerbeitrag zu zahlen; bei Umbuchung in eine günstigere Kategorie verbleibt es bei dem dafür geltenden Teilnehmerbeitrag. Zusätzlich fällt für jede Umbuchung eine gesonderte Umbuchungspauschale von 5,- EUR an.

 

 

§ 4 Haftungsausschluss

 

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Erstattungs- und/oder Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem/der Teilnehmer*in.

 

(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögenschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Die Haftungsbeschränkungen beziehen sich auf unmittelbare Schäden wie auch Folgeschäden.

 

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des/der Teilnehmers/*in im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Für Teilnehmer*innen mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird veranstalterseits keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen. Es obliegt dem/der Teilnehmer*in, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.

 

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des/der Teilnehmers/*in durch vom Veranstalter beauftragte Dritte; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

 

(5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner/ihrer Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern vom/von der Teilnehmer*in selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des/der Teilnehmers/*in, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

 

 

§ 5 Datenerhebung und -verwertung

 

(1) Die bei Anmeldung vom/von der Teilnehmer*in angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des/der Teilnehmers/*in auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Diese Daten sind für die Durchführung der Veranstaltung essentiell. Darüber hinaus erfolgt die Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung der persönlichen Laufergebnisse zur Erstellung einer – auch historischen – Ergebnisdatenbank, über die auch der Ausdruck der Laufergebnisse auf personalisierten Urkunden möglich ist. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer*in in eine Speicherung, Verarbeitung und Verwendung der Daten zu diesen Zwecken ein. Hinsichtlich der Aufnahme in die Ergebnisdatenbank steht dem/der Teilnehmer*in ein Widerrufsrecht für die Zukunft zu.

Näheres ist der Datenschutzerklärung auf der Website der SCC EVENTS zu entnehmen.

 

(2) Der/die Teilnehmer*in willigt - nur für die Zukunft widerruflich - ein, dass die SCC EVENTS GmbH die im Rahmen der von ihm/ihr als registriertem/r Teilnehmer*in besuchten Veranstaltung von ihr oder von beauftragten Foto- oder Videodienstleistern erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews des/der Teilnehmers/*in kostenfrei zu eigenen Werbezwecken zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt verbreiten und öffentlich zur Schau stellen darf, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung und Pressveröffentlichungen u. ä. verwenden darf. Der/die Teilnehmer*in verzichtet hierbei auf seine/ihre Namensnennung.

 

(3) Von den gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, ggf. Email-Adresse sowie die die für die jeweilige Veranstaltung zugewiesene Startnummer und ggf. die erreichte Laufzeit zum Zwecke der Zusendung von Fotos oder Videos des/der Teilnehmers/*in während der Veranstaltung an einen kommerziellen Foto- und/oder Videodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer*in in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der/die Teilnehmer*in jedoch nicht zugleich, dass er/sie ein solches Foto oder Video kaufen möchte.

 

(4) Von den gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift sowie die die für die jeweilige Veranstaltung zugewiesene Startnummer und die erreichte Laufzeit und Platzierung des/der Teilnehmers/*in während der Veranstaltung zum Zwecke der Zusendung von Urkunden und Impressionsheften der Veranstaltung – sofern angeboten - an einen Druck- und Versanddienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer*in in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

 

(5) Von den gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden Vor- und Nachname, sowie die die für die jeweilige Veranstaltung zugewiesene Startnummer und die erreichte Laufzeit des/der Teilnehmers/*in während der Veranstaltung zum Zwecke der Medaillengravur – sofern angeboten - an einen Gravurdienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer*in in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

 

(6) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Nationalität, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des/der Teilnehmers/*in zur Darstellung von Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer*in in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

 

(7) Für die Darstellung in der Teilnehmerliste werden Name, Vorname, Nationalität, Geburtsjahr, ggf. der Verein und der gemeldete Wettkampf sowie nach der Zuordnung auch die Startnummer veröffentlicht. Teilnehmerlisten werden ausschließlich bis zum jeweiligen Veranstaltungstag im Internet auf der Website der entsprechenden Veranstaltung veröffentlicht und sind nur bei Eingabe von mindestens der ersten zwei Buchstaben des Vor- oder Nachnamens sowie des Geburtsjahres abrufbar. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer*in in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

 

(8) Der/die Teilnehmer*in kann vor der Weitergabe seiner/ihrer personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abse. 3 bis 7 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail an code@scc-events.com widersprechen. In diesem Fall kann die jeweils angebotene Dienstleistung nicht erbracht werden.

 

(9) Im Falle einer medizinischen Behandlung im Rahmen der Veranstaltung durch die die jeweilige Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste werden die medizinischen Erhebungsbögen des/der Behandelten an das Medical Board der SCC EVENTS GmbH weitergegeben und dort gemäß den gesetzlichen Regeln im Umgang mit medizinischen Daten gespeichert. Außerdem werden die Behandlungsdaten in anonymisierter Form durch das Medical Board zur wissenschaftlichen Auswertung mit dem Ziel einer Verbesserung der gesundheitlichen Aspekte von Laufveranstaltungen verarbeitet. Die Mitglieder des Medical Board unterliegen der individuellen ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB).

 

(10) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden, soweit bei den Läufen sog. ChampionChips eingesetzt werden, an einen kommerziellen Dritten (derzeit die Mika timing GmbH, Kürtener Straße 11 b, 51465 Bergisch Gladbach, www.mikatiming.de) zum Zweck des Abgleichs der Registrierung der ChampionChips (vgl. § 6 Abs. 1) und der Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben, sofern vom Veranstalter freigegeben. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer*in in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.

 

 

§ 6 Datenschutzrechtliche Einwilligung nur in Bezug auf eine Teilnahme am BERLIN-MARATHON

 

(1) Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten [Name, Vorname, Nationalität, Jahrgang, E-Mail-Adresse, Gesamt- und Altersklassenergebnis des Laufes] zum Zweck einer möglichen Teilnahme an der Abbott World Marathon Majors-Wertung (AWMM), der AWMM Age-Group-Meisterschaft und der Darstellung der AWMM Star-Finisher auf der Website www.worldmarathonmajors.com an die Abbott World Marathon Majors Ltd. (USA) übermittelt, dort verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen.

 

(2) Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der SCC EVENTS GmbH schriftlich per Fax oder E-Mail an code@scc-events.com widerrufen.

 

 

§ 7 Zeitmessung durch „ChampionChip“

 

Bei allen SCC EVENTS-Veranstaltungen mit Zeitnahme erfolgt die Zeitmessung ausschließlich mittels „ChampionChip” (Vertrieb u.a. über SCC EVENTS GmbH oder auch über Mika timing GmbH, Kürtener Straße 11 b, 51465 Bergisch Gladbach, www.mikatiming.de). Die Teilnahme an diesen Läufen ohne einen auf den Teilnehmer registrierten ChampionChip ist grundsätzlich unzulässig.

§ 8 Widerrufsrecht

 

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

 

 

§ 9 Disqualifikation, Ausschluss von der Veranstaltung und Startverbote

 

Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise weitergegeben, durch falsche Angaben erschlichen oder verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der/die Teilnehmer*in von der Teilnahme ausgeschlossen und es können ggf. Startverbote für die Zukunft ausgesprochen werden; in jedem Falle wird diese/r Teilnehmer*in von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Eine Disqualifikation oder ein Startverbot kann auch bei grob unsportlichem Verhalten oder bei wiederholt oder wesentlich unplausiblen Durchgangszeiten oder Zahlungsrückständen erfolgen. Im Übrigen gelten die Regeln des nationalen und internationalen Sportrechts sowie § 3 Absatz 5 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.

 

August 2018